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Fotorat warnt vor irreführenden KI-Bildern in der Berichterstattung

KI-Bilder in der Bilddatenbank Adobe Stock – Schlagworte wie „Gaza“ oder „Hamas-Krieger“ zeigen KI-Bilder, die gleichrangig mit echtem Fotomaterial angeboten werden

23. November 2023

Stellungnahme: Fotorat warnt vor irreführenden KI-Bildern in der Berichterstattung

Der aktuelle Nahostkonflikt hat zu einem enormen Anstieg im Angebot von KI-generiertem Bildmaterial geführt, das sich auf diese Ereignisse bezieht. Diese mutmaßlichen Kriegsbilder sind in vielen Fällen weder für Fachleute noch mit technischen Systemen zur Erkennung von KI-Bildern von authentischen
Fotos zu unterscheiden.

Unter dem Schlagwort „Gaza“ findet man beispielsweise auf der Plattform von Adobe Stock, einer der führenden Bilddatenbanken, KI-generierte fotorealistische Bilder von zerstörten Städten, hoch emotionale Bilder von Kindern in Trümmerlandschaften oder Portraits von bärtigen Bewaffneten, die in der
Bildbeschreibung als „Hamas-Krieger“ bezeichnet werden.
Die Bilder werden gleichrangig mit echtem Fotomaterial angeboten, identisch verschlagwortet und in vielen Fällen inhaltlich ähnlich beschrieben. Die Gefahr ist hoch, dass beim Erwerb solcher Bilder, trotz KI-Hinweis beim Anbieter, Kennzeichen der künstlichen Generierung in den weiteren Redaktions-Prozessen
bis zur Veröffentlichung übersehen oder gar ignoriert werden. Wenn KI-Bilder gemeinsam mit Fotos im gleichen Umfeld veröffentlicht werden, suggeriert es Authentizität der synthetischen Bilder und schwächt die Glaubwürdigkeit der realen Fotos.

Allein der Verdacht auf irreführende KI-Bilder im Journalismus löst bei MediennutzerInnen einen unumkehrbaren Vertrauensverlust aus. Der Deutsche Fotorat hat bereits im April mit seinem Positionspapier zu KI auf die Gefahren für den gesellschaftlichen Diskurs hingewiesen. Im Licht der aktuellen Situation
präzisiert er seine Forderungen:

Verantwortungsvolles Handeln von Bildanbietern


Auch wenn es legitime Gründe geben kann, allgemeingültige Symbolbilder von Konflikten oder Kampfhandlungen mithilfe von KI-Bildgeneratoren zu erzeugen und anzubieten, müssen es Bildanbieter unterlassen, solche fiktiven Bilder durch Verschlagwortung oder Bildbeschriftung konkreten realen Geschehnissen
zuzuordnen. Es ist irreführend und stiftet zu Missbrauch an, beispielsweise KI-Bilder von zerstörten Städten als „Stadt im Gaza-Streifen“ oder synthetische Bilder von Bewaffneten als „Hamas Rebellen“ zu betiteln. Die bloße Kennzeichnung von KI-Bildern beim Vertrieb von Bildrechten reicht nicht aus, wenn sonstige Bildinformationen nicht von denen realer Fotos zu unterscheiden sind.

Ein klares Nein zur Verwendung von KI-Bildern in der Berichterstattung


Journalistisch arbeitende Medien müssen sich klare Richtlinien geben, die den Einsatz von KI-Bildern in irgendeinem Zusammenhang mit der Berichterstattung über Ereignisse des Tagesgeschehens prinzipiell ausschließen. Bildmaterial muss vor der Veröffentlichung auf seine Authentizität überprüft werden.
Die Richtlinien der Redaktionen müssen transparent für MediennutzerInnen kommuniziert werden. Es darf nicht die Pflicht der MediennutzerInnen sein, sich der Authentizität jeder Abbildung anhand von etwaigen Kennzeichnungen in Bildunterzeilen zu vergewissern. Der Fotorat regt an, den Kodex des
Deutschen Presserats zum Einsatz von Symbolbildern hinsichtlich KI-generierter Bilder zu präzisieren.

Verantwortungsvoller Einsatz von KI-Bildern im politischen Diskurs


Auch bei der Nutzung von KI-Bildern in Veröffentlichungen von öffentlichen Stellen, NGOs oder Parteien ist besondere Verantwortung geboten, da NutzerInnen diesen Quellen besonderes Vertrauen entgegenbringen. Hier müssen Symbolbilder, insbesondere mit KI generierte fotorealistische Bilder, deutlich als solche gekennzeichnet werden. Der Deutsche Fotorat fordert Verantwortliche auf, in jedem Einzelfall zu erwägen, ob ein möglicherweise besonders wirksames KI-Bild wirklich eine sinnvolle Funktion hat, oder der Einsatz nicht eher aus Bequemlichkeit oder Kostendruck geschieht. Im Zweifel ist ein authentisches Bild vorzuziehen.

Ansprechpartner für Medienanfragen:

Julia Laatsch, Sprecherin des Deutschen Fotorats
post@deutscher-fotorat.de, Fon + 49 (0)160 967 144 42

Dr. Jürgen Scriba, Leiter der Arbeitsgruppe Technologischer Fortschritt im Deutschen Fotorat
scriba@jscriba.com, Fon + 49 (0)171 542185

Konkurrieren gegen KI-Bilder? Fotowettbewerbe brauchen klare Regeln

Wer heute Fotowettbewerbe ausschreibt, sollte verdeutlichen, welche Art von Bild er erwartet oder zulässt. Eine klare Abgrenzung der Fotografie gegenüber einer mittels Texteingaben von einer generativen KI erzeugten Bildwelt ist dringend geboten, nicht zuletzt aus Fairness den Teilnehmenden gegenüber.

Es sollte klar sein, dass bei einem Fotowettbewerb kamerabasierte Aufnahmen gemeint sind. Werden auch von einer KI erzeugte Bilder zugelassen, sollte das in den Teilnahmebedingungen klar benannt werden und solche Einsendungen entsprechend gekennzeichnet sein.

Warum ist diese Unterscheidung wichtig?

Eine Fotografie mag eine subjektive Sichtweise wiedergeben, sie beruht jedoch immer auf einem physikalischen Vorgang, bei dem Licht eine Szenerie abbildet. Betrachter einer Fotografie unterstellen, dass das Abgebildete im Moment der Aufnahme real existierte – und der Fotograf oder die Fotografin anwesend war. Ob und inwieweit die Aufnahme später bearbeitet wurde, ist dabei nur in spezifischen Zusammenhängen von Bedeutung. Auch, dass bei Smartphone-Kameras bereits KI-basierte Methoden zur Bildverbesserung am Werk sind, rechtfertigt nicht, den Unterschied zwischen kamerabasierten und KI-generierten Bildern zu ignorieren.  

Wettbewerbskriterien

Gut, gar preiswürdig zu Fotografieren, erfordert andere Qualifikationen als die Erzeugung eines Bildes am Rechner. „Kreativität“ ist bei der Beurteilung nur ein Aspekt. Ohne Zweifel eröffnet die Anwendung einer generativen KI ganz neue kreative Möglichkeiten – inklusive solche der Vorspiegelung fotografischer Fähigkeiten. 

Gerade bei Fotowettbewerben wurde bisher auch fotografisches Können und nicht nur die Bildästhetik gewürdigt. Es werden beispielsweise jene preisgekrönt, die eine besonders emotionale Situation aufnahmen, sich dabei selbst womöglich in Gefahr brachten.

Ignorieren wir die Unterschiede zwischen Fotografie und „Promptografie“, geht genau dies verloren: Die Würdigung von Ausdauer und Aufmerksamkeit in einem bestimmten Moment, der handwerklichen Fähigkeit, der Realität eine Aufnahme abzuringen, die andere Menschen anspricht, die Auseinandersetzung mit der realen Welt und die Zuwendung zu den Menschen vor der Linse.

Appell an Sie

Bitte unterstützen Sie die Kultur der Fotografie, die soziale Bedeutung des Fotografierens sowie die Bedeutung dokumentarischer Fotografie, indem Sie klar unterscheiden zwischen Fotografien und synthetisch erzeugten Bildern, zum Beispiel im Rahmen von journalistischer Berichterstattung über Wettbewerbe, der Ausrichtung oder Jurierung bei solchen Veranstaltungen.  

Nachfolgend einige positive Beispiele für Formulierungen in den Bedingungen von Fotowettbewerben:

Alle Bilder und Bildteile müssen ausschließlich auf fotografischem Wege entstanden sein“, schreibt der dvf (Deutscher Verband für Fotografie) beim dvf Printcup 2023

Bei den Fragen zum Jugendfotopreis heißt es: „Kann ich auch Bilder, die ich mit Künstlicher Intelligenz erzeugt habe, einreichen?“ — „Ja, in der Kategorie „Experimente“ sind diese Bilder zugelassen. Zu beachten gibt es dabei folgendes: Bitte kennzeichne diese Bilder entsprechend und lass uns wissen, mit welchen Programmen Du dazu gearbeitet hast. … Uns ist es wichtig, zwischen Fotografien und Bildern, die mit KI erzeugt wurden, zu unterscheiden. Grundsätzlich geht es beim Deutschen Jugendfotopreis nämlich weiterhin um Fotografien, nicht um mit KI erzeugte Bilder. :-)“  

Der Preis für politische Fotografie und Karrikatur, Rückblende, hat klare, strenge Regeln: „Für die Fotografien gilt, dass Bildinhalte weder hinzugefügt, noch verändert, noch gelöscht worden sein dürfen. Technische Bearbeitungen dürfen den Charakter des Bildes nicht berühren.“

Moderat formuliert es die Gesellschaft für Naturfotografie, bevor sie die Richtlinien genau erläutert: „Wir legen Wert auf authentische Naturfotografie, verschließen uns dabei aber nicht den technischen Möglichkeiten der digitalen Bildbearbeitung im Rahmen unserer Richtlinien. Im Vordergrund steht für uns die Prämierung der fotografischen Leistung.“

Beim weltweit ausgeschriebenen Photo Vogue 2023, der sich an Künstlerinnen richtet, heißt es: „Wir begrüßen jede Art visueller Ästhetik – von Realismus bis Fantasie, von Dokumentation bis Glamour, direkt oder suggestiv. Wir werden auch Projekte akzeptieren, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz entstanden sind, solange der Einsatz dieser Technik offengelegt wird.“

Da KI auch in Fotokameras, speziell in Smartphones, zum Einsatz kommt, empfehlen wir, zur besseren Unterscheidung, von „generativer KI“ oder „Bilderzeugung mittels generativer KI“ zu sprechen. Auf jeden Fall sollte klar unterschieden werden zwischen kamerabasierten Aufnahmen und Bildern, die ausschließlich am Rechner generiert wurden. Letztere sollten bei FOTOwettbewerben in separaten Kategorien bewertet werden. 

Text: Dr. Martina Mettner – Deutsche Gesellschaft für Photographie
Bild: Technical Image Press Association, TIPA

Über den Umgang mit KI-Bildgeneratoren: Ein Leitfaden für Fotograf:innen.

Fotografien kennzeichnen – Scraping verhindern. Ein Leitfaden für Fotograf:innen von FREELENS / Marco Urban

Der Wissenschaftsjournalist und Autor Ranga Yogeshwar wird in der Augsburger Allgemeinen vom 17. Mai 2023 wie folgt zitiert:

»[…] wir erleben im Moment den größten Diebstahl in der Menschheitsgeschichte. Die reichsten Unternehmen der Welt wie Microsoft, Apple, Google, Meta oder Amazon bemächtigen sich der Summe des menschlichen Wissens. Also aller Texte, Kunstwerke, Fotografien und so weiter, die in digital verwertbarer Form existieren, um dieses Weltwissen dann in eigentumsrechtlich geschützten Produkten einzumauern. Es gibt dabei keine klare Offenlegung, mit welchen Lerndaten sie die KI trainieren. […] Das Urheberrecht wird missachtet – und zwar bewusst. Inzwischen kann per KI eine Massenproduktion von Plagiaten stattfinden, wobei ganze Berufsstände vor ihrem existenziellen Aus stehen.«

Was können und müssen wir angesichts dieser rasanten Veränderung eigentlich tun? Was sind die Handlungsoptionen für Fotograf*innen, abgesehen von der eigenen Neugier, Bilder mit Künstlicher Intelligenz zu generieren? Wir haben die relevanten Punkte zusammengefasst, wobei sich sowohl die Fragestellungen als auch die Antworten täglich ändern können.

Text: Marco Urban
Bild: Generiertes Bild [G].Mit den Prompts »Maschine bewirft kleines Mädchen mit tausenden Fotografien Fotografien fliegen umher Dystopie« . Erstellt mit Adobe durch Marco Urban.

Deutscher Fotorat wächst weiter: Plenumsversammlung in Berlin

Erstmals fand eine Plenumsversammlung des Deutschen Fotorats in Präsenz statt, im Fürstensaal des Museums für Fotografie in Berlin. Gastgeber war die Kunstbibliothek Staatliche Museen zu Berlin, seit April 2023 Fotorat-Mitglied. 30 Teilnehmer waren vor Ort, weitere nahmen per Zoom teil. Im Fokus standen die erfolgreiche Aufnahme in den Deutschen Kulturrat, die Organisationsstruktur und Arbeitsgruppen im Fotorat sowie die Aufnahme neuer Mitglieder.

Nachdem bereits im April 2023 weitere Organisationen beigetreten sind, wächst der Fotorat weiter: Insgesamt 32 Mitglieder fasst der Dachverband nun und bildet damit ein sehr breites Spektrum der Fotografie in Deutschland ab.

Wir begrüßen herzlich neun neue Mitglieder, darunter acht korporative Mitglieder: Fachhochschule Dortmund (Fachbereich Design – Studiengang Fotografie), Lothar Wolleh Estate, Ostkreuz – Agentur der Fotografen GmbH, Punctum Fotografie GmbH, Stiftung FC Gundlach, The PhotoBookMuseum gGmbH, VISUM Foto GmbH, Deutsche Fotothek Dresden. Außerdem freuen wir uns, die GDT (Gesellschaft für Naturfotografie) e.V. als ordentliches Mitglied begrüßen zu dürfen.

Es erfreut uns besonders, dass viele Mitglieder die Möglichkeit für ein persönliches Treffen wahrgenommen haben.

Unser Dank gilt dem Museum für Fotografie für die Gastfreundschaft sowie Dr. Jürgen Scriba und seinem Team, die es ermöglicht haben, digital über Zoom teilzunehmen.

Text: A. Gripp & J. Laatsch
Foto: Denis Brudna

Antrag auf offizielle Anerkennung der Analogfotografie als immaterielles Kulturerbe

Der Deutsche Fotorat hat den Antrag auf offizielle Anerkennung analoger Fotoverfahren durch die UNESCO als immaterielles Kulturerbe gestellt.

Bei seinem Antrag geht es dem Deutschen Fotorat um den Erhalt des immateriellen Kulturerbes im Bereich traditioneller Techniken mit dem Ziel des Wissenstransfers über die Durchführung beziehungsweise Anwendung analoger fotografischer Verfahren.

Immaterielles Kulturerbe

Als immaterielles kulturelles Erbe definiert die UNESCO kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden. Sie sind im Gegensatz zu den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe nicht materiell greifbar. Die Bundesrepublik Deutschland ist 2013 dem entsprechenden UNESCO-Übereinkommen beigetreten. Im Bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 131 Einträge. Es soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sichtbar machen. Erstellt wird das Verzeichnis in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen staatlichen Akteuren.

Neben Bayern hat auch Nordrhein-Westfalen aufgrund der Vielfalt seines kulturellen Lebens zudem eigene Landeslisten eingerichtet. Dort hat der Fotorat seinen Antrag eingereicht: „Die analoge Fotografie ist eine weltweite Kulturform, aber in keinem anderen Bundesland gibt es so viele Galerien und Museen, in denen Fotografie gezeigt wird, wie in NRW“, so der Analog-Fotograf Christian Klant, der den Antrag gemeinsam mit Thomas Gerwers formuliert hat. „Darüber hinaus hat der antragstellende Deutsche Fotorat seinen Sitz in Köln“, ergänzt der Fachjournalist.

Nur vier Anträge pro Bundesland kommen in die engere Auswahl, über die im März 2024 entschieden wird. Die Begutachtung und Evaluation der Vorschläge durch das einberufene Fachkomitee soll nicht vor Ende 2024 abgeschlossen sein.

Breite Unterstützung

Unterstützt wird der Antrag von führenden Experten, so unter anderem vom emeritierten Prof. Dr. Rudolf Gschwind: „Das fotografische Bild selbst ist kein immaterielles Kulturerbe, aber die Fotografie ist ein technischer Prozess, der vom Fotografen ein erhebliches handwerkliches Können verlangt, bis ein fotografisches Bild entsteht“, so der emeritierte Leiter des Imaging & Media Lab der Universität Basel in seinem den Antrag begleitenden Gutachten.

Professorin Ute Mahler, die ebenfalls mit einem Gutachten den Antrag des Fotorats auf Anerkennung der analogen Fotografie als immaterielles Kulturerbe der UNESCO unterstützt: „Die Bewahrung und die Anwendbarkeit dieser historischen und zugleich heutigen Technik muss auch in Zukunft gesichert sein.“

Der Deutsche Fotorat als Antragsteller vertritt die Interessen der Fotografierenden aus unterschiedlichen Bereichen und engagiert sich auch allgemein für die Fotografie als Kulturgut und visuelles Kulturerbe. Verschiedene der im Deutschen Fotorat vertretenen Organisation, deren Mitglieder an der Erstellung des Antrags mitgewirkt haben, waren an der Arbeitsgruppe beteiligt, darunter Experten im Bereich der analogen Fotografie, als auch solche, in deren fotografischer Anwendungspraxis analoge Fotoverfahren keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen. Allgemein anerkannt ist jedoch unabhängig davon die Bedeutung dieser Verfahren als immaterielles Kulturerbe. Thomas Gerwers: „Der Wissensverlust durch das altersbedingte Schwinden traditioneller Kompetenzträger im Bereich analoger Fotoverfahren wird unter anderem dadurch beschleunigt, dass diese auch im Rahmen der beruflichen Bildung innerhalb der Fotografie von den Lehrplänen verschwindet. Ziel des Antrages ist, den Zugang zu dem alten Wissen über die zahlreichen historisch überlieferten analogen fotografischen Verfahren zu bewahren, weiterzugeben und deren Anwendung und Durchführung zu überliefern sowie die Verfügbarkeit der dazu notwendigen Chemikalien und Gerätschaften für künftige Generationen sicherzustellen und zu bewahren, damit dieses weitergeben und gepflegt werden kann“, so der Publizist.

Christian Klant: „Die Analogfotografie erfährt nur wenige Jahre nach ihrem vermeintlichen Ende eine Renaissance als Kunstform und Kult. Seit Ende des 20. Jahrhunderts entdecken einige Fotografen außerdem die frühen Edeldruckverfahren sowie die Technik der Kollodiumfotografie wieder. Das täuscht allerdings darüber hinweg, dass viele andere fotografische Techniken drohen, in Vergessenheit zu geraten oder durch neue gesetzliche Bestimmungen nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Es bedarf eines großen, praktischen Erfahrungswissens, um sich die teils komplexen Handlungsschritte unterschiedlicher analoger fotografischer Verfahren anzueignen.“

Nicht vor Anfang 2025 wird mit einer Entscheidung über den Antrag des Fotorats gerechnet, so er denn angenommen wird. Bei erfolgreicher Anerkennung auf nationaler Ebene sind Vernetzungen mit internationalen Akteuren geplant, um in einem zweiten Schritt auch eine internationale Anerkennung zu erreichen.

Foto: Karl Kratz
Text: Thomas Gerwers

Deutscher Fotorat wird eigene Sektion im Deutschen Kulturrat 

Foto: Deutscher Kulturrat
v.l.n.r. Ingo Taubhorn, Anna Gripp und Julia Laatsch (Sprecher:innen Deutscher Fotorat), Prof. Christian Höppner (Präsident Deutscher Kulturrat), Boris Kochan(Vizepräsident Deutscher Kulturrat), Olaf Zimmermann(Geschäftsführer Deutscher Kulturrat), Dagmar Schmidt(Vizepräsidentin Deutscher Kulturrat), Hanns-Peter Frentz (DGPh)

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates hat am 21. September 2023 in Berlin die Aufnahme des Deutschen Fotorats als neunte Sektion einstimmig beschlossen. Im 1982 gegründeten Deutschen Kulturrat war die Fotografie als eigenständiges Kreativmedium zuvor nicht vertreten. Die Gründung des Deutschen Fotorats im Jahr 2021 legte den Grundstein dafür, dass die Fotografie nun auf der höchsten Ebene im Spitzenverband der Bundeskulturverbände vertreten ist.

Der Deutsche Fotorat wird sich weiterhin als eigenständiger Dachverband und in Zukunft auch im Verbund mit den anderen acht Sektionen im Deutschen Kulturrat für die Wertschätzung der Fotografie als Kulturgut und das visuelles Kulturerbe engagieren, die Belange von Fotografinnen und Fotografen und anderer Akteure im Bereich der Fotografie aktiv vertreten, öffentliche Diskussionen zu unterschiedlichen Aspekten der Fotografie anstoßen und Stellung nehmen.

Die Sprecher:innen des Deutschen Fotorats Anna Gripp (DGPh), Julia Laatsch (FREELENS) und Ingo Taubhorn (DFA) sowie Hanns-Peter Frentz (DGPh) präsentierten bei der Mitgliederversammlung sowohl die Organisationsstruktur als auch die Vielfalt an Aktivitäten und Arbeitsgruppen des Deutschen Fotorats. Doch nicht nur das: Die beeindruckende Steigerung der Mitgliedsorganisationen überzeugte. Aktuell zählt der Dachverband stolze 23 Mitglieder und vertritt somit ein sehr breites Spektrum der Fotografie in Deutschland.

Die Sprecher:innen Anna Gripp und Julia Laatsch äußerten sich nach der Sitzung: „Wir sind hocherfreut über die Aufnahme in den Deutschen Kulturrat. Wir werden von der Expertise vieler geschätzter Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bereichen der Kultur und der politischen Überzeugungskraft des Deutschen Kulturrates für unsere Mitglieder profitieren. Wir sind überzeugt, unsere Expertise im Deutschen Kulturrat zum Wohle aller einbringen zu können. Ein guter Tag für die Fotografie und insgesamt für die Kultur in Deutschland. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.“

Pressekontakt: Anna Gripp (DGPh) & Julia Laatsch (FREELENS)
post@deutscher-fotorat.de 
0049160 96714442

Podiumsdiskussion zur Bewahrung fotografischer Lebenswerke

Auf der Jahrestagung der öffentlich-rechtlichen Bildarchive Deutschlands im Rheinischen Bildarchiv in Köln fand am 9. Juni 2023 eine Podiumsdiskussion des Deutschen Fotorats statt zum Thema „Bewahrung bedeutender fotografischer Lebenswerke. Die Perspektive der Fotograf:innen“.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Timm Rautert, Fotograf, ehem. Hochschullehrer, Essen
Sandra Stein, Fotografin, Köln
David Klammer, Fotograf, Köln
Dr. Johanna Gummlich, Leiterin Rheinisches Bildarchiv, Köln
Hanns-Peter Frentz, AG Fotoerbe, Deutscher Fotorat (Moderation)

Link zur Aufzeichnung auf YouTube


Foto ©: RBA Köln

Der Dachverband für Fotografie wächst. Bereits 23 Mitglieder im Deutschen Fotorat

Am 19. April 2023 fand die dritte Plenums-Jahresversammlung vom Deutschen Fotorat statt. Im Fokus standen hier die Arbeitsgruppen im Deutschen Fotorat, die Verabschiedung eines Positionspapiers zum Thema KI, die Fachausschüsse im Deutschen Kulturrat sowie die Aufnahme neuer Mitglieder.

Neu als ordentliches Mitglied aufgenommen wurden die Allianz deutscher Designer AGD e.V.. Neu als korporative Mitglieder wurden aufgenommen: Agentur Focus, Bayerische Staatsbibliothek, Bildagentur Stiftung Preußischer Kulturbesitz – bpk, C/O Berlin Foundation, Verein der Darmstädter Tage der Fotografie, DEJAVU Gesellschaft für Fotografie und Wahrnehmung e.V., Gesellschaft für humanistische Fotografie e.V., Helmut Newton Foundation, Internationale Photoszene Köln, Kunstbibliothek Staatliche Museen zu Berlin sowie die laif Genossenschaft.

Positionsbestimmung zu KI-Bildgeneratoren

Verfahren zur Bearbeitung und Generierung von Bildern mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) werden in allen Bereichen der Fotografie Arbeitsprozesse grundlegend und disruptiv beeinflussen. Der Deutsche Fotorat steht der Weiterentwicklung bildgebender Techniken grundsätzlich offen gegenüber. Generative KI eröffnet neue Möglichkeiten zur Erweiterung des kreativen Spektrums. Allerdings wird sie auch gravierende ökonomische Umwälzungen in der Kreativbranche mit sich bringen und kann eine ernste Gefahr für den demokratischen Gesellschaftsdiskurs bedeuten.

Der Fotorat fordert alle Institutionen auf, die an der Erstellung und Verbreitung von nachrichtlich-dokumentarischen Inhalten beteiligt sind, ethische Standards für den Umgang mit ihren Quellen zu erarbeiten. Diese Regeln und Arbeitsweisen müssen sicherstellen, dass authentisches Material verifiziert und als solches erkennbar und überprüfbar weitergegeben wird. In klarer Abgrenzung sollten generierte Bilder nicht als Fotografien bezeichnet werden, auch wenn ihr Fotorealismus ein immer höheres Niveau erreicht.

Ohne den kreativen Schöpfungsakt von Menschen durch Einbeziehung neuer Bildwerke und die Formulierung origineller Prompts verleiten KI-Bildgeneratoren zur Reproduktion und Variation des Vorhandenen, da sie ihre Bilder stets im Rückgriff auf bereits existierende Inhalte generieren. Zentrale rechtliche Fragen beim Arbeiten mit KI-Bildgeneratoren sind derzeit jedoch ungeklärt. So ist strittig, unter welchen Umständen FotografInnen beim Einsatz von KI-Werkzeugen Urheberrecht an ihren Werken erlangen können und welche Rechte den Nutzern dieser Werke zustehen.

Ohne Genehmigung und Vergütung nutzen KI-Systeme geistiges Eigentum von FotografInnen als Trainingsmaterial oder verschleiern die Herkunft von Daten. Der Fotorat fordert mehr Geschwindigkeit in der juristischen Klärung, um Rechtssicherheit in der Anwendung von KI-Werkzeugen und eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle von Kreativen zu schaffen.

KI-Bilder sind keine Fotografien
Dem Deutschen Fotorat ist wichtig, zwischen kamerabasierten Fotografien und synthetisch erzeugten KI-Bildern zu unterscheiden, denn Fotografien entstehen ausschließlich durch die Abbildung von Licht in einer Kamera.

KI-generierte Bilder sind daher keine Fotografien und sollten nicht so bezeichnet werden, auch wenn sie durch ihre foto-realistische Darstellung diesen Eindruck vermitteln. Weil die qualitativen Grenzen verschwinden, ist eine klare Differenzierung zwischen Fotografien einerseits und generierten Bildern andererseits für deren Einordnung und Wahrnehmung von entscheidender Bedeutung und stärkt die Medienkompetenz der Betrachter.

Dies berührt auch Aspekte der Fotopädagogik, deren Ziel eine „Schule des Sehens“ sein muss, die schon Kinder und Jugendliche dazu anleitet, auch Bilder kritisch zu hinterfragen. Hinsichtlich einer demokratischen Meinungsbildung muss dringend das Bewusstsein geschärft werden, wie wichtig es ist, mehrere Quellen oder Augenzeugen zu konsultieren.

Folgen für Urheber
Die ungefragte Ausbeutung ihres urheberrechtlich geschützten Bildmaterials mittels Datamining für allgemein zugängliche Bildgeneratoren bedeutet für FotografInnen einen existenzgefährdenden wirtschaftlichen Verlust.

Denn die derzeitige Arbeitsweise von KI-Systemen steht im Widerspruch zum grundlegenden Prinzip des Urheberrechts, dass UrheberInnen selbst und allein die Früchte aus der Verwertung ihrer Werke ziehen und eine angemessene Vergütung erhalten.

Der Deutsche Fotorat wünscht schnellstmögliche Rechtssicherheit in Bezug auf die Urheber- und Verwertungsrechte der SchöpferInnen von Fotografien, die als Trainingsdaten verwendet werden. Es muss nachvollziehbar sein, auf welcher Basis ein KI-Bild generiert wurde. Werden dafür Bildwerke von FotografInnen verarbeitet, muss es auch Mechanismen zur fairen Vergütung für SchöpferInnen dieser Bildwerke geben.

Transparenz beim KI-Trainingsmaterial
UrheberInnen müssen in jedem Fall das Verfügungsrecht über die Verwendung ihrer Werke ausüben und der Nutzung ihrer Bilder durch KI-Systeme widersprechen können. Hierzu haben FotografInnen derzeit nur sehr beschränkte Möglichkeiten. Daher fordert der Fotorat einfache Möglichkeiten zum Opt-out oder Opt-in. So können FotografInnen per Opt-out ihre Werke grundsätzlich von der Nutzung als KI-Trainingsmaterial ausnehmen oder per Opt-in dafür explizit freigeben, sobald praktikable Vergütungsmechanismen für diese Nutzung etabliert sind. Erste Ansätze sind die „Do not train“-Zertifikate der Content Authenticity Initiative (CAI). Der Deutsche Fotorat ist Mitglied der CAI geworden.

Insbesondere fordert der Fotorat vom Gesetzgeber umgehend eine Definition, wie der gesetzlich vorgesehene Vorbehalt gegen die Verwendung von Bildmaterial zum Zweck des sogenannten Data Minings in „maschinenlesbarer Form“ konkret vorgenommen werden kann. Hierzu strebt der Fotorat eine Regelung an, bei der die Einbettung eines solchen Hinweises in die EXIF/IPTC-Daten einer Bilddatei ausreichend ist.

Gleichzeitig schließt sich der Fotorat der Forderung an, dass solche Metadaten nicht von den zugehörigen Bilddaten getrennt oder gelöscht werden dürfen, wie es heute oft beim Hochladen von Bildern auf Plattformen oder bei der Nutzung von Bildern geschieht.

Der Deutsche Fotorat unterstützt den Vorschlag, kurzfristig die Gemeinnützigkeit der in Deutschland registrierten Datamining-Organisation Large-scale Artificial Intelligence Open Network (LAION) zu überprüfen, die im großen Umfang Werke ohne Zustimmung und angemessene Honorierung der UrheberInnen den Anbietern von KI-Systemen zur kommerziellen Nutzung als Trainingsmaterial zur Verfügung stellt.

Authentizität sichern
Für die Glaubwürdigkeit von Bildern in journalistischen Medien sind authentische Fotografien unverzichtbar. Eine Unterscheidung von generierten und kamerabasierten Bildern ist schon jetzt selbst für Fachleute schwierig bis unmöglich. Der demokratische Diskurs wird durch die Manipulation mittels überzeugender Bildfälschungen gefährdet, genauso aber auch durch den zukünftig gerechtfertigten generellen Zweifel an der Authentizität von Bildern.

FotografInnen müssen Verantwortung für das übernehmen, was sie fotografieren, wie sie es fotografieren und bearbeiten, und an wen sie ihre Bilder weitergeben.

Der Fotorat unterstützt daher die Forderung nach der Entwicklung international einheitlicher und durchgängig offener technischer Standards zur Verifikation der Bildentstehung in Kameras und zur Protokollierung anschließender Bearbeitungsschritte.

Zur Sicherstellung ihrer Glaubwürdigkeit fordert der Fotorat insbesondere BildnutzerInnen in den Medien dazu auf, Bildmaterial gut sichtbar ähnlich dem Urhebernachweis direkt am Bild entsprechend seiner Herkunft zu kennzeichnen.

Urheberrecht an KI-Bildern
Das Urheberrecht ist ein Schutzrecht für menschlich-geistiges Schaffen. Der Fotorat regt an, die Anerkennung urheberrechtlichen Schutzes KI-generierter Bilder anhand des bestehenden Rechts zu prüfen. Es müssen Lösungen erarbeitet werden, wie die Grenze zu ziehen ist zwischen urheberrechtlich schutzfähiger menschlicher, rechner-assistierter Gestaltung und mutmaßlich rein Rechner-generiertem Maschinenerzeugnis, an dem nach verbreiteter Rechtsauffassung kein Urheberrecht erworben werden kann. Angesichts des disruptiven Charakters von KI-Werkzeugen ist auch zu hinterfragen, ob die klassischen Instrumente zur Beurteilung des Urheberrechts angepasst werden müssen.

Wir benötigen dringend und schnell Rechtssicherheit sowohl für die UrheberInnen von KI-generierten Bildern als auch für NutzerInnen und AuftraggeberInnen solcher Werke.

Fazit
Der Fotorat versteht KI-Systeme als zusätzliche, neue Möglichkeit zur Bilderstellung, deren Erzeugnisse jedoch klar von Fotografien abzugrenzen sind. Er drängt auf schnellstmögliche Regelungen, die verhindern, dass KI-Systeme zum Nachteil von UrheberInnen kamerabasierter Lichtbilder trainiert und angewandt werden.

Die Auswirkungen der neuen Systeme auf unsere Gesellschaft zeichnen sich bereits deutlich ab. Durch die Kombination von synthetischen Bildern, die in fast beliebiger Menge verbreitet werden können, mit KI-generierten Texten und Tondokumenten lässt sich ein komplexes Geflecht von scheinbar in sich stimmigen Pseudo-Realitäten erschaffen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der auf wirtschaftliche Optimierung ausgerichteten Arbeitsbedingungen in den meisten Bereichen der Medienbranche sind ernsthafte Bemühungen derzeit kaum zu erkennen, der Gefahr durch manipulative, mit KI-Werkzeugen erstellte Inhalte wirksam zu begegnen. Dafür genügen keine Absichtserklärungen. Der Schutz des demokratischen Diskurses erfordert verbindliche redaktionelle Richtlinien und angemessene Ressourcen zu deren Umsetzung.

English Text

Text: Arbeitsgruppe Technischer Fortschritt

Fragenkatalog zum Fotoinstitut

Illustration: Denis Brudna

Mit großem Interesse, aber auch Sorge verfolgen die Mitglieder des Fotorats die Diskussionen um ein erstes bundesdeutsches Fotoinstitut. Die Standortfrage wurde Mitte November 2022 mit Düsseldorf entschieden.

Zentrale Fragen um die Verfasstheit, rechtliche Stellung und Aufgabenstellung dieser für die Fotografie in Deutschland so bedeutsamen Institution sind aber derzeit vollständig offen.

Der Fotorat hat daher am 30. November 2022 einen Fragenkatalog an Kulturstaatsministerin Claudia Roth, an Ministerin Ina Brandes (Ministerium für Kultur und Wissenschaft in NRW) sowie an die Fraktionen in Bund und Land NRW geschickt. Die Fragen lauten:

Bedeutet die Standortentscheidung zugunsten von Düsseldorf, dass der Bund den konzeptionellen Überlegungen eines privaten Vereins folgt und nicht einer vom Bund eingesetzten Expertenkommission und beauftragten Machbarkeitsstudie?

Welche Rolle soll aus der Sicht der Bundesregierung und des Landes NRW der Verein zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts e.V. einnehmen? Wie schätzten die beiden Gebietskörperschaften den Verein zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts e.V. ein?  Gehen sie davon aus, dass er die Fotobranche und die deutsche Fotografie in ihrer Breite vertritt?

Zu welchen Anteilen wird das geplante Institut in Zukunft vom Land, vom Bund finanziert?

Ist beabsichtigt, die für die Fotografie in Deutschland relevanten Verbände, maßgeblich die im Deutschen Fotorat vertretenen Verbände und Institutionen, mindestens in Form eines Beirats/Aufsichtsrats zu berücksichtigen?

Schon jetzt drängt die Zeit, um fotografische Archive und Nachlässe zu erhalten. Welche Maßnahmen werden Bund und Land ergreifen, damit schon vor Fertigstellung eines „Deutschen Fotoinstituts“ fotokulturelles Erbe gesichert werden kann?

Welche konkreten Schritte sind als nächstes geplant hinsichtlich von:
Planung, Ausschreibung und Bau eines Instituts?
Einberufung eines Beirats?
Ausschreibung der Leitungsposition und ggf. weiterer Stellen?

Zoom-Podiumsgespräch zur Bildnutzung im Social Web und zur Social-Media-Lizenz der VG Bild-Kunst

Der Deutsche Fotorat lud am 23. November 2022
zum Zoom-Podiumsgespräch ein.

Aufzeichnung der Diskussion via YouTube:

https://youtube.com/watch?v=dF347O0BRw4

Teilnehmer/innen:
Sabine Pallaske (Bildgerecht)
Dr. Urban Pappi (Geschäftsführender Vorstand VG Bild Kunst)
Anke Schierholz (Justiziarin VG Bild Kunst)
J. Konrad Schmidt (Fotograf, BFF und Leiter der Initiative Bild)
Marco Urban (Fotograf, FREELENS-Vorstand, Mit-Initiator von „Fotografie hat Urheber“)

Moderation: Anna Gripp (DGPh)

Abbildung: J. Laatsch [G]

„Deutsches Fotoinstitut“: Ein Vorhaben von nationaler Bedeutung entschieden

Der Deutsche Fotorat fordert die Erhaltung des fotografischen Kulturerbes in seiner gesamten Breite

Der jahrelange Streit über den Standort eines „Deutschen Fotoinstituts“ ist zugunsten von Düsseldorf entschieden. Der Deutsche Fotorat begrüßt, dass damit die Debatte über die Aufgabenstellung und Arbeit dieses Instituts nicht länger blockiert ist. Diese Chance müssen wir gemeinsam nutzen.

Ein „Deutsches Fotoinstitut“ bleibt aus der Sicht des Deutschen Fotorates ein Vorhaben von nationaler Bedeutung. Es muss die Fotografie in ihrer ganzen Bandbreite abbilden. Alle relevanten Akteure der Fotografie sollten jetzt an einen Tisch geholt werden. Es gilt Gräben zuzuschütten. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, partikulare Interessen nicht die Oberhand gewinnen, kann ein Institut von bundesweiter Bedeutung entstehen.

Der Deutsche Fotorat erinnert daran, dass mit dem 2020 vorgelegten Expertenkonzept und der 2021 fertig gestellten „Machbarkeitsstudie Bundesinstitut für Fotografie“ bereits wichtige konzeptionelle Vorarbeiten vorliegen, die für die weiteren Planungen genutzt werden sollten.

Es geht um die Erhaltung des fotografischen Kulturerbes in seiner gesamten Breite. Die Sammlung der Vor- und Nachlässe hervorragender deutscher Fotografinnen und Fotografen gehört dazu ebenso wie die Förderung der Vernetzung aller Institutionen, die sich um die Bewahrung des fotografischen Erbes auf regionaler und lokaler Ebene kümmern.

Es bedarf aus der Sicht des Deutschen Fotorates eines staatlichen Auftrags, der die Übernahme von fotografischen Archiven regelt und dabei der Vielfalt der Fotografie gerecht wird. Es gilt in allen Bereichen weiteren unwiederbringlichen Verlusten vorzubeugen. Zudem muss die Forschung in Fragen der Restaurierung und Konservierung weiter vorangetrieben und die Ergebnisse müssen durch Ausstellungen, Publikationen und Veranstaltungen vermittelt werden.

Der Umfang dieser Aufgabe ist enorm. Jeder Bereich der Fotografie hat seine bewahrenswerten Besonderheiten. Der Deutsche Fotorat fordert deshalb alle Beteiligten auf, das neue Institut nicht mit Erwartungen zu überfrachten. Wir brauchen eine praktikable und vor allem praktische Lösung, eine arbeitsfähige Institution, die im Rahmen realistischer Erwartungen bundesweite Wirkung entfalten kann.

Der Deutsche Fotorat begrüßt ausdrücklich, dass der Bund und das Land NRW im ersten Schritt jeweils einen Betrag von 43 Millionen Euro zur Finanzierung zur Verfügung stellen. Damit ist das Projekt allerdings noch nicht ausfinanziert. Die Arbeit des „Deutschen Fotoinstituts“ wird weit mehr Geld benötigen, als sich das viele Politiker heute vorstellen können. Hier steht jetzt das Land NRW in der Verantwortung.

Der Deutsche Fotorat als gemeinsame Interessenwahrnehmung für eine Vielzahl von Akteuren aus den Bereichen Kunst, Fotojournalismus, Dokumentation, Design und Werbung sowie Wissenschaft, Vermittlung und Bildung, bietet die gebündelte Expertise seiner Mitgliedsorganisationen zur Unterstützung an.

Pressemeldung Deutscher Fotorat. Foto: Anna Gripp