Fangen wir mit der letzten Woche an. Da trafen zufällig zwei Dinge zeitlich zusammen, die inhaltlich gut zusammenpassen: Alexandra Lechner machte mich auf eine Veröffentlichung des Bitkom e.V. aufmerksam, die schon Ende Mai erschienen ist. Unter dem Titel „Whitepaper zu Urheberrecht und generativer KI“ möchte der Verein, der laut Selbstdarstellung „die besten Köpfe und Unternehmen der digitalen Welt“ repräsentiert, wie im Vorwort ausgeführt, zur Versachlichung der Diskussion beitragen.
Dass die Position des Vereins, dessen Mitgliedsfirmen nach eigenen Angaben zusammen rund zwei Millionen ArbeitnehmerInnen beschäftigen, tendenziell an einem geschäftebeflügelndem regulatorischen Umfeld interessiert ist, kann niemanden verwundern. Die Breitbeinigkeit der im Papier vorgetragenen Argumentationslinien verblüffen mich aber doch.
Interessanterweise fand just letzte Woche, am 11. Juli, vor dem Landgericht Hamburg die erste Verhandlung eines seit langem betriebenen Verfahrens gegen den Laion e.V. statt, der eben so eine Datenbank mit Links zu Milliarden von Fotos aus dem Internet pflegt und diese dann beispielsweise der Firma Stability.ai zur Verfügung stellt, die damit ihre bildgenerierenden Diffusionsmodelle trainiert.