Alle Artikel in: AG UNESCO Immaterielles Kulturerbe

Auszeichnungsveranstaltung in NRW

Der Deutsche Fotorat setzt sich seit Herbst 2023 für die Anerkennung der Analogfotografie als immaterielles Kulturerbe ein. Den Anfang machte ein Antrag im Bundesland Nordrhein-Westfalen, über den im Frühjahr 2024 positiv entschieden wurde. Am 13. November fand in Düsseldorf eine feierliche Auszeichnungsveranstaltung der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW statt. Für den Deutschen Fotorat nahmen die DGPh-Mitglieder Ulla Born (Leica Galerie Düsseldorf), Simone Klein (Expertin für Fotografie im Kunstmarkt) und Klaus Pollmeier (Fotoingenieur, Dozent und Restaurator) teil.

Analoge Fotografie wird in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen eingetragen

Die Arbeitsgruppe UNESCO Immaterielles Kulturerbe für die analoge, chemiebasierte Fotografie im Deutschen Fotorat kann mit ihrem im Herbst 2023 eingereichten Antrag einen ersten Erfolg verbuchen: Die analoge Fotografie wird in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen eingetragen. Außerdem hat das Land Nordrhein-Westfalen die analoge Fotografie als Kulturform für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nominiert.

Antrag auf offizielle Anerkennung der Analogfotografie als immaterielles Kulturerbe

Der Deutsche Fotorat hat den Antrag auf offizielle Anerkennung analoger Fotoverfahren durch die UNESCO als immaterielles Kulturerbe gestellt.
Bei seinem Antrag geht es dem Deutschen Fotorat um den Erhalt des immateriellen Kulturerbes im Bereich traditioneller Techniken mit dem Ziel des Wissenstransfers über die Durchführung beziehungsweise Anwendung analoger fotografischer Verfahren.