Deutscher Fotorat e.V.
Newsletter August 2026
Der 2021 gegründete Deutsche Fotorat ist der Dachverband der Fotografie in Deutschland und seit 2023 Mitglied im Deutschen Kulturrat. 47 Mitgliedsorganisationen setzen sich im Dachverband für das Medium Fotografie, die Fotokultur und die fotografische Berufspraxis ein.
Themen in diesem Newsletter
→ Vereinsnews & Neues aus den Arbeitsgruppen
→ Mitglieder im Fokus: Drei Fragen an Marco Urban/FREELENS
→ Aktuelles von unseren Mitgliedern
Aktuelles
Vereinsnews & Neues aus den Arbeitsgruppen

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KI-Podcast Folge 18

KI raus aus dem Rampenlicht? In Arles war sie deutlich seltener – doch Kennzeichnung und künstlerischer Wert bleiben heiß umkämpft. Wo endet Fotografie und wo beginnt KI? Von manipulierten Selfies bis zu synthetischen Bildern wird Authentizität zum neuen Minenfeld. Meta, Google und Gesetzgeber suchen nach Regeln für Deepfakes, KI-Labels und menschenähnliche Agenten – bisher eher Flickenteppich als klare Lösung. Parallel eskaliert das Wettrennen der Bild- und Videomodelle: schneller, günstiger, smarter – und längst ein lukratives Geschäft mit Nutzerdaten. Jetzt kommen MCP Agenten und Skills: Kreative Workflows, Bildauswahl und Geschmack werden automatisierbar – und vielleicht bald sogar der ganze Podcast.

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© Finn Jahnke
Deutscher Fotorat zu Gast bei der DGPh

Die Sektion Kunst, Markt & Recht der Deutschen Gesellschaft für Photographie hat den Vorstand des Deutschen Fotorats zu einem Online-Gespräch am 8. September um 19 Uhr eingeladen. Das von Thomas Gerwers (Leiter der DGPh-Sektion Kunst, Markt & Recht) moderierte Gespräch findet als Live Teams-Meeting statt. Aufzeichnung & Ausspielung geplant. Informationen und Link zum Meeting

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Mitglieder im Fokus
Drei Fragen an Marco Urban/FREELENS zur Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten

Wie schätzen Sie das am 2. August 2026 in Kraft getretene Gesetz der EU zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ein?

»Grundsätzlich ist die Kennzeichnungspflicht zu begrüßen. Sie soll Täuschung möglichst verhindern und KI-Inhalte als solche erkennbar machen. Sie hat allerdings Lücken: Eine Manipulation von Fotografien ohne Einsatz von KI ist nicht Thema des AI Act. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für den Erhalt der Bearbeitungshistorie von Fotografien, mit der später sichtbar gemacht werden könnte, welche Bearbeitung tatsächlich vorgenommen wurde, obwohl Standards wie C2PA existieren. Medien, die gekennzeichnete Bilder publizieren, sind nicht wirklich verpflichtet, die Kennzeichnungen beizubehalten. Z. B. gibt es für den nachträglichen Beschnitt keine Regelungen. Publizierende sind auch gar nicht Adressaten des entsprechenden Code of Practice oder der Guidelines. Es gibt einige Vereinfachungen, z. B. für Karikaturen oder Satire, die gerade im Bereich der politischen Kommunikation zu Problemen führen können und meiner Ansicht nach nicht zwingend nötig gewesen wären. Leider müssen Bilder auch dann schon sichtbar gekennzeichnet werden, wenn sie an den Kunden übergeben werden. Da in diesem Moment der Zuschnitt aber noch vom Kunden verändert werden kann, können Kennzeichnungen verschwinden. Das liegt allerdings nicht mehr in derVerantwortung der Fotograf*innen.«
Konnten Fotograf:innen bzw. Fotografie-Verbände Einfluss auf das Gesetz nehmen?
»Das Gesetz ist der AI Act. In den letzten Monaten ging es darum, das Kapitel Transparenz der dazugehörigen Code of Practice und die entsprechenden Guidelines zu entwickeln. Die kleine Task-Force der AG Fortschritt des Deutschen Fotorates um Jürgen Scriba hat sich sehr umfangreich in die Konsultationen des AI Office der Europäischen Kommission eingebracht und nach dem Ergebnis konnten wir auch einiges bewirken. Tatsächlich kann man sagen, dass unsere Meinung sogar recht gefragt war, weil wir die Praxis kennen.
Im Gegensatz zum letzten Entwurf lassen die finalen Guidelines zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht deutlich mehr Raum für Interpretationen. Einige Bearbeitungen von Fotografien sind möglich, ohne dass eine Kennzeichnung als „AI modified“ erfolgen muss. Kleine Beauty-Retuschen sind möglich geworden, wenn sie nicht dazu führen, dass der Betrachter getäuscht wird – wobei keine Täuschungsabsicht bestehen muss.
Die Hoffnung, dass durch die Kennzeichnungspflicht auch werbliche Motive – zumindest bei hochwertigen Produkten – weiterhin fotografiert werden, könnte sich als berechtigt erweisen. Wir werden sehen, wie sich das in der Praxis auswirkt. Ist ein KI-Logo auf einem werblichen Bild egal oder wird es als negativ empfunden? Fordern Konsumenten authentische Fotografien oder ist das eigentlich egal, solange alles nur schön bunt ist? Macht es für die Glaubwürdigkeit einer Botschaft überhaupt einen Unterschied, ob sie mit einem authentischen Foto überbracht wird oder mit einem KI-generierten Bild?«
Welche Herausforderungen ergeben sich dadurch für die Arbeit Ihrer Mitglieder?
»Durch die weicheren Regelungen und weniger scharfen Abgrenzungen tragen Fotograf*innen mehr Verantwortung. Sie müssen häufiger selbst beurteilen, ob Bearbeitungen gekennzeichnet werden müssen oder nicht. Dafür gibt es viele Kriterien, zum Beispiel auch, wer die Zielgruppe eines Bildes ist. Die Graubereiche werden sich wohl als ziemlich groß erweisen. Eine Verpflichtung der KI-Unternehmen, den Output ihrer Generatoren maschinenlesbar (aber nicht sichtbar) zu kennzeichnen, tritt erst ab Anfang Dezember in Kraft. Möglicherweise könnte man so die Kennzeichnung stärker automatisieren. So könnte ab einem bestimmten Grad der Bearbeitung die Software ihren Nutzer fragen, ob sie kennzeichnen soll, da bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Mogeln ist übrigens keine gute Idee. Ebenfalls ab Anfang Dezember sind die KI-Unternehmen verpflichtet, jedermann die Möglichkeit zu geben, Werke daraufhin zu untersuchen, ob sie mit der KI des Herstellers bearbeitet oder erstellt wurden. Von Open AI gibt es so einen Detektor bereits: 
https://openai.com/de-DE/research/verify/ Der sicherste Weg zur Vermeidung einer KI-Kennzeichnung ist, generative KI grundsätzlich zu meiden. Im Journalismus wäre der Einsatz ohnehin nicht akzeptabel - abgesehen von einigen technischen Bearbeitungen wie z. B. moderate Rauschreduzierung. Wer genKI nutzt, sollte darüber mit seinen Kunden in den Austausch gehen und sich intensiv mit der Kennzeichnungspflicht auseinandersetzen.«
Bildergalerie
Deutscher Jugendfotopreis stellt Archiv online

Thomas Koester, 1963
Im Rahmen eines umfangreichen Relaunchs von jugendfotopreis.de hat das Deutsche Kinder- und Jugendfilmzentrum (KJF) das Archiv zum traditionsreichen Deutschen Jugendfotopreis online gestellt. Über 11.000 beim Wettbewerb ausgezeichnete Bilder von 1961 bis heute sind hier zu sehen, ein beeindruckendes Archiv, das auch frühe Arbeiten heute bekannter Fotografinnen und Fotografen zeigt. Gesellschaftliche Entwicklungen werden ebenso deutlich wie ein sich stetig wandelnder Umgang mit dem Medium Fotografie. Mit diesem kleinen Einblick möchten wir anregen, im Archiv zu stöbern. Link zur Galerie
News & Termine
Aktuelles von unseren Mitgliedern

bpk

Diskussion „Von den News zum Kulturgut“
Anlässlich der Berlin Summer School of Photography 2026, die sich dem Thema „Von den News zum Kulturgut“ widmet, findet am 3. September 2026 um 18 Uhr eine Diskussion über fotografische Bestände in öffentlichen Institutionen und ihre Bedeutung für Erinnerungskultur, Öffentlichkeit und Geschichtsschreibung statt. Teilnehmer:innen sind Ludger Derenthal (Sammlung Fotografie der Kunstbibliothek), Julia Fassbender (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung), Katrin Peters-Klaphake (DHM) und Christina Stehr (bpk-Fotoarchiv). Moderation: Steffen Siegel und Miriam Zlobinski (Summer School). Veranstaltungsort: Theodor-Fontane-Saal, Staatsbibliothek zu Berlin, Unter den Linden 8, 10117 Berlin. Um Anmeldung wird gebeten
© bpk-Fotoarchiv / Fotograf unbekannt

BFF

Ausstellung TROPICAL Exp. in Berlin
Die Ausstellungsreihe „BFF-Triebwerk“ der BFF-Region Berlin zeigt seit über 10 Jahren zeitgenössische Positionen von Berufsfotograf:innen. "TROPICAL Exp." vereint 36 neu entstandene analoge Werke, eine Auseinandersetzung mit ausgefallenen analogen Materialien, Imperfektionen, echtem Können und der Kunst des Gesamtkonzepts eines Objektes. Ort: Galerie von Yves Sucksdorff, Meinekestr. 6, 10719 Berlin, Vernissage: 28. August um 19:00 Uhr. Geöffnet: 29./30. August von 12 bis 18 Uhr sowie bis 19. September nach Vereinbarung.
© Yves Sucksdorff

DGPh

Symposium Photobook 2026 in Berlin
Die DGPh lädt zu einem Symposium am 19. September 2026 in die Staatsbibliothek zu Berlin – Unter den Linden (Humboldt-Saal) ein. Auf dem Programm stehen Vorträge von Gerhard Steidl, Markus Schaden, Helmut Völter und Nikita Teryoshin sowie ein abschließendes Panel »Das Fotobuch heute« mit Gerhard Steidl, Thomas Gust, Helmut Völter, Markus Schaden, Nicola von Velsen (Hatje Cantz) und Manfred Heiting. Beginn um 10:30 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr). Am Abend folgt der DGPh-Photo Slam im Ballroom der Fotografiska Berlin.

bpp

Business Compass
Der bpp | bund professioneller people- & portraitfotografen hat ein Business Compass gestartet und möchte mit diesem kostenpflichtigen Angebot eine "strukturierte Standortbestimmung für professionelle Fotografinnen und Fotografen" bieten. Im Mittelpunkt steht die Frage: Wo steht das eigene Fotobusiness tatsächlich – wirtschaftlich, strategisch und mit Blick auf die kommenden Jahre?

Female Photoclub

Mutterschutz für Selbstständige
Als Interessenvertretung für faire Bedingungen in der Fotografie hat sich der Female Photoclub 2024 dem Bündnis Mutterschutz für Selbstständige angeschlossen. Im August wurde dazu ein Positionspapier veröffentlicht
© Alexandra Vosding

DGPh

Ausschreibung Bildungspreis
Zum 12. Mal vergibt die Deutsche Gesellschaft für Photographie (DGPh) einen Bildungspreis. Ausgezeichnet werden können kultur- und museumspädagogische Initiativen, in denen Fotografie thematisiert oder eingesetzt wird, ebenso mediale Bildungsangebote zur Fotografie sowie schulische und außerschulische Aktivitäten oder innovative Projekte der Hochschulen. Der Preis wird im Jahr 2026 erstmals mit 3.000 Euro dotiert und versteht sich als Förderpreis, auch für Projekte, die noch im Entstehen sind. Bewerbungsschluss ist am 30. September 2026.
Impressum

Vorstand des Deutschen Fotorats:
Anna Gripp (DGPh) & Julia Laatsch (FREELENS)
Stellvertreter: Christian Klant (BFF), Ingo Taubhorn (DFA)

Deutscher Fotorat e.V.
Vereinsregister: VR 25821
Registergericht: Amtsgericht Hamburg

c/o FREELENS e.V.
Alter Steinweg 15
20459 Hamburg
Deutschland

deutscher-fotorat.de
post@deutscher-fotorat.de
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