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Umsatzsteuer für künstlerische Fotografie. Ergebnisse einer Umfrage durch den Deutschen Fotorat

Mit großer Erleichterung reagierte der Kunsthandel in Deutschland auf das final am 22. November 2024 im Bundesrat verabschiedete Jahressteuergesetz. Demnach werden ab dem 1. Januar 2025 Galerien und Kunsthandel wieder mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% mit Kunst handeln können. Dies gilt allerdings weiterhin nicht für die im Kunstmarkt gehandelte Fotografie. Da bleibt es wie bisher bei 19% Umsatzsteuer.

Der Deutsche Fotorat hat zu diesem Themenfeld zwischen dem 12.09. und 15.10.2024 eine Befragung unter zwei Zielgruppen durchgeführt: Galerist:innen und künstlerisch arbeitende Fotografierende.