Beitritt
Eine Mitgliedschaft im Deutschen Fotorat kann als ordentliches Mitglied (stimmberechtigt), korporatives Mitglied (nicht stimmberechtigt) oder Fördermitglied (nicht stimmberechtigt) erfolgen. Eine Mitgliedschaft richtet sich grundsätzlich an Verbände, Vereine und Institutionen. Detailliertere Informationen hierzu sind unserer Satzung zu entnehmen. Über eine Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Struktur der Mitgliedsbeiträge ist unserer Finanzordnung zu entnehmen.
Um die Mitgliedschaft zu beantragen, bitte das Beitrittsformular herunterladen und die ersten beiden Seiten ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.