Mit großer Erleichterung reagierte der Kunsthandel in Deutschland auf das Anfang Juni verabschiedete Jahressteuergesetz. Ab dem 1. Januar 2025 werden Galerien und Kunsthandel wieder mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% mit Kunst handeln können. Dies gilt allerdings weiterhin nicht für die im Kunstmarkt gehandelte Fotografie. Da bleibt es wie bisher bei 19% Umsatzsteuer. In der Praxis wird dies jedoch nicht immer einheitlich gehandhabt und selbst von Steuerberatern und Finanzämtern werden zum Teil widersprüchliche Angaben gemacht.
Aus diesem Grund führt der Deutsche Fotorat eine anonyme Umfrage durch. Diese stellt eine Bestandsaufnahme dar und richtet sich sowohl an Fotografierende mit künstlerischem Fokus, als auch an Galerist*innen. Die Teilnahme wird ca. 3 Minuten in Anspruch nehmen.
Wir bitten um Teilnahme bis zum 15. Oktober 2024 (Frist wurde verlängert) unter folgendem
Dieser Link kann gerne mit der Bitte um Teilnahme auch an Kolleg*innen weitergeleitet werden. Vielen Dank!
Foto: Denis Brudna, Paris Photo 2023