Umfrage des Deutschen Fotorats zur USt. für künstlerische Fotografie
Mit großer Erleichterung reagierte der Kunsthandel in Deutschland auf das Anfang Juni verabschiedete Jahressteuergesetz. Ab dem 1. Januar 2025 werden Galerien und Kunsthandel wieder mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% mit Kunst handeln können. Dies gilt allerdings weiterhin nicht für die im Kunstmarkt gehandelte Fotografie. Da bleibt es wie bisher bei 19% Umsatzsteuer. In der Praxis wird dies jedoch nicht immer einheitlich gehandhabt und selbst von Steuerberatern und Finanzämtern werden zum Teil widersprüchliche Angaben gemacht.
Aus diesem Grund führt der Deutsche Fotorat eine anonyme Umfrage durch.